Alan Greenspan, ehemaliger Präsident der US-Notenbank, verfasste im Jahr 1966 eine kleine Schrift mit dem Titel „Gold und wirtschaftliche Freiheit“. Darin hob er den Wert der Goldreserven als Schutz für den einzelnen Bürger und dessen Ersparnisse hervor. „Ohne Goldstandard besteht keine Möglichkeit, Ersparnisse vor einer Konfiskation durch Inflation zu schützen.“ Treffend entlarvte Greenspan die eigentlichen Motive für eine Aufhebung des Goldstandards: „Die Feindschaft gegen den Goldstandard in jeglicher Form durch eine wachsende Zahl von Wohlfahrtsstaat-Befürwortern wurde von einer ganz anderen Einsicht verursacht – nämlich der Erkenntnis, dass der Goldstandard unvereinbar ist mit chronischen Haushaltsdefiziten.“
Wie Recht Greenspan doch hatte: Rund 5 Jahre später, am 15. August 1971, kündigte der damalige US-Präsident Richard Nixon die Bindung des Dollars an Gold auf. Weshalb? Nixon brauchte mehr Geld, um den Vietnam-Krieg finanzieren zu können. Der Goldstandard und damit die Bindung an finanzpolitische Verantwortung verunmöglichten es, ständig neues Papiergeld zur Finanzierung neuer Ausgaben erhältlich zu machen. Der Wegfall des Goldstandards als Disziplinierungsinstrument der US-Politik leitete einen damals unvorstellbaren Kurszerfall des Dollars und insoweit eine faktische Enteignung der Sparer ein. Im Jahr 1971 hatte ein US-Dollar einen Wert von 4.30 Schweizer Franken. Heute erhält man für einen Dollar nicht einmal mehr einen ganzen Schweizer Franken.
Unüberlegter Ausverkauf von Gold
In der Schweiz blieb die Goldbindung der Währung zunächst in der Verfassung bestehen. Sie wurde erst mit Annahme der neuen Bundesverfassung am 18. April 1999 sowie dem darauffolgenden Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) rechtlich aufgehoben, faktisch bestand sie allerdings schon vorher nicht mehr. Immerhin hatte die bisherige Rechtslage zur Folge, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Goldreserven unter dem Marktpreis bewerten musste und jedenfalls nicht ohne weiteres verkaufen konnte. Diese Vorgabe hatte heilsame Auswirkungen: Sie verhinderte, dass die Goldreserven zum Spekulationsobjekt wurden. Denn unmittelbar nach dem Wegfall der gesetzlichen Vorgaben um die Jahrtausendwende begann die SNB, als „überschüssig“ taxierte Goldreserven zu verkaufen. Im Durchschnitt stiess die SNB pro Handelstag eine Tonne Gold ab. Heute machen die Goldreserven weniger als die Hälfte der Menge vor Annahme der neuen Bundesverfassung aus. Rückblickend muss dieser Goldausverkauf als überstürzt betrachtet werden, im Vergleich mit dem heutigen Goldpreis verkaufte die SNB die Reserven damals fast zu Discount-Preisen.
Mit dem Erlös aus den Goldverkäufen wollte der Bundesrat unter anderem die Stiftung „Solidarische Schweiz“ ins Leben rufen. Die Stiftung war eine Konzession an die US-amerikanischen Kreise, welche die Schweiz in den 1990er Jahren aufgrund angeblicher Verfehlungen im zweiten Weltkrieg mit Drohungen und Milliardenklagen erpressten. Der Verdacht liegt damit nahe, dass die Goldverkäufe der SNB auch aus politischem Druck erfolgen sollten. Das Schweizervolk lehnte die Schaffung einer solchen Stiftung im September 2002 schliesslich ab.
Goldinitiative: Schutz der schweizerischen Unabhängigkeit
Hier setzt die Goldinitiative an, über die wir am 30. November 2014 abstimmen. Die Schweizer Goldreserven sollen mindestens 20% der Aktiven der SNB ausmachen und unverkäuflich bleiben. Die SNB wird damit vor politischem Druck geschützt, Volksvermögen zu veräussern. Zudem sollen künftig alle Goldreserven in der Schweiz gelagert werden. So wird verhindert, dass Schweizer Goldreserven im Ausland plötzlich als Druckmittel gegen die Schweiz eingesetzt werden können. Heute lagert die Schweiz immerhin 30 % ihrer Goldreserven im Ausland (10% in Kanada; 20 % in Grossbritannien). Die Goldinitiative schützt damit – anders als Bundesrat und Parlament behaupten – die Unabhängigkeit der Schweiz ebenso wie der Nationalbank. Die Notwendigkeit solcher zusätzlicher Schutzmassnahmen ist ungebrochen, steht die Nationalbank doch auch heute regelmässig unter politischem Druck von innen und aussen: Die Unabhängigkeit der SNB wird beispielsweise auf die Probe gestellt, wenn SP-Nationalrat und unia-Gewerkschafter Corrado Pardini öffentlich eine Anhebung des Mindestkurses CHF/Euro auf 1.40 verlangt. Latent gefährdet ist die Unabhängigkeit der SNB ebenfalls aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Ausschüttung von Nationalbankgewinnen an Bund und Kantone. Die Aussicht auf sprudelnde Einnahmen der SNB löst politischen Erwartungsdruck aus.
Euro-Devisen als Klumpenrisiko
Schliesslich ist die Unabhängigkeit der Nationalbank heute aufgrund der milliardenschweren Euro-Devisen in Frage gestellt: Im Gefolge der Finanzkrise erhöhte die SNB ihre Devisenbestände massiv, um den Franken zu schwächen und namentlich die Exportindustrie zu stützen. Die Bilanzsumme der SNB beträgt derzeit über eine halbe Billion Franken, 90 % davon bestehen aus Devisenanlagen. Die SNB hortet allein Euro-Devisenanlagen im Wert von umgerechnet über 210 Milliarden Fr. (Stand: Ende 3. Quartal 2014). Ende des Jahres 2009 waren es noch umgerechnet ca. 55 Milliarden Fr. Mit Blick auf derartige milliardenschwere Euro-Reserven besteht das Risiko einer Abhängigkeit der Nationalbank von der Kursentwicklung einer fremden Währung. Die Forderung der Goldinitiative nach einem Mindest-Goldanteil von 20% gewährleistet, dass die SNB nicht mehr (aus politischem Druck) unbeschränkt Devisen anhäuft, ohne gleichzeitig über eine solide Sicherheit – Gold – zu verfügen.
Trotz der gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und des Deflationsrisikos auf dem europäischen Festland gilt es überdies zu bedenken: Wenn sich Europa wirtschaftlich zu erholen beginnt, wird die SNB nur mit Mühe die in den letzten Jahren massiv ausgedehnte Geldmenge an Schweizer Franken wieder rechtzeitig reduzieren können, ohne gleichzeitig die Konjunktur im eigenen Land abzuwürgen. Längerfristig droht eine massive Inflation. Ausreichende Goldreserven können hier das Vertrauen in die Währung stärken bzw. erhalten und den Sparer vor einer inflationsbedingten faktischen Enteignung schützen.