Das mildeste Strafrecht Europas

Martin Killias ist Universitätsprofessor für Strafrecht und Kriminologie. Er ist SP-Mitglied. Er kandidiert sogar für die SP als Nationalrat. Wenn Martin Killias also das brav sozialdemokratisch auf Täterschutz fixierte Strafrecht als zu wenig wirkungsvoll kritisiert, sind seine Aussagen unverdächtig – aber die präsentierten Fakten dafür umso happiger. Killias zeigt auf, dass die Sicherheit in der Schweiz heute auf europäisches Niveau abgesunken ist, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Anzahl von Einbrüchen.

In Zeiten zunehmender Globalisierung suchen sich (auch) Kriminelle das Land mit den günstigsten Bedingungen aus. Spezialisierte Einbruchsbanden sind mit Vorliebe in der Schweiz tätig: Hier ist die Strafdrohung geringer. Mit dem Schengener Vertrag sind zudem die Grenzkontrollen weggefallen. Kriminelle haben freie Fahrt. Freizügigkeit führt für die Schweiz zu einer Nivellierung nach unten. Nicht nur beim Wohlstand.

Die Schweiz hat laut Killias das mildeste Strafrecht Europas: Die Anforderungen für Untersuchungshaft sind zu hoch. Die Sanktionen zu milde: Seit der Revision des Strafrechts wurden Freiheitsstrafen zurückgedrängt zu Gunsten von Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit. Zudem werden Freiheits- und Geldstrafen mehrheitlich bedingt ausgesprochen. In der Schweiz wird jedem vierten Vergewaltiger der bedingte Strafvollzug gewährt.

Aber auch wer schliesslich tatsächlich noch eine unbedingte Freiheitsstrafe erhält, wird im Strafvollzug geschont. Freiheitsstrafen werden z.B. grundsätzlich in Form der Halbgefangenschaft vollzogen: Nur am Abend, in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen muss der Verurteilte die Strafe tatsächlich absitzen.

Killias sorgte bereits im August 2009 mit einer Studie, die er leitete, für Aufsehen. Darin wurden 5’200 Personen zum Thema Jugendgewalt erfasst. Das Resultat: 26 Prozent der 15- bis 16-Jährigen haben bereits Erfahrung als Gewalttäter; also mit Delikten wie Körperverletzung, Gruppenschlägerei, Raub und sexueller Gewalt. Jugendliche mit ausländischen Wurzeln wurden doppelt so oft gewalttätig.

Das Problem sind weniger die Gerichte, welche ein falsches Gesetz anwenden müssen. Das Problem ist das falsche Gesetz. Das Problem ist das Parlament, welches politisch-korrekt den Strafvollzug zu einer Art Nachsitzen für grosse Kinder degradiert hat.

Carl Stooss, Schöpfer unseres Strafgesetzbuches, hielt 1894 noch fest: „Das Wesen der Strafe ist Vergeltung.“ Strafe muss weh tun; und sie muss abschrecken. Gefängnisse mit Hotelstandards und bedingte Geldstrafen schrecken nicht ab. Schon gar nicht, wenn der Täter aus einem Land stammt, in dem wesentlich archaischer bestraft wird.

Ein Staat muss die Kraft haben, seine Rechtsordnung ohne falsche Rücksicht durchzusetzen. Nur so hat das staatliche Gewaltmonopol eine Rechtfertigung.

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