Aktuelle Vorstösse und Geschäfte finden Sie auf der Website der Stadt Langenthal.
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Postulat „Die Badi gehört uns allen – mehr Ordnung und Respekt im Schwimm- und Sonnenbad Langenthal.
Der Gemeinderat wird eingeladen, folgendes Anliegen zu prüfen: „Der Gemeinderat beschliesst Massnahmen zur Unterstützung des Schwimmbad-Personals in seinen Bemühungen zur Durchsetzung der Badeordnung.“
Begründung: Das Schwimmbad Langenthal ist eine Institution der Stadt Langenthal, der Zutritt ist für alle Gäste offen.
Zunehmend jedoch werden Badegäste von einem Besuch im Schwimmbad abgeschreckt durch Jugendliche meist ausländischer Herkunft, welche im Gruppenverband oder sogar in Banden aggressiv auftreten. Die Badeordnung wird nicht respektiert. Familien suchen sich andere Schwimmbadanlagen.
Gegenüber dem Schwimmbad-Personal lassen die Störer oftmals jeglichen Respekt vermissen. Vertreter des Schwimmbad-Personals, welche die Regeln durchsetzen wollen, müssen sich schwere Beleidigungen oder gar Drohungen gefallen lassen. Bereits wurde offenbar das Auto eines Bademeisters beschädigt, weil er die Badeordnung durchsetzen wollte.
Diese Zustände können nicht länger toleriert werden. Der Gemeinderat soll deshalb Massnahmen prüfen zur Unterstützung des Schwimmbad-Personals in seinen Bemühungen, allen Badegästen einen ungestörten Aufenthalt im beliebten Schwimm- und Sonnenbad Langenthal zu ermöglichen. Der Respekt aller Badegäste vor der Badeordnung muss garantiert sein, damit die Badi auch tatsächlich allen offen steht. Insbesondere ist eine erhöhte Präsenz der Polizei zu prüfen, welche nach anerkannten polizeilichen Methoden für Ordnung sorgen kann. Die Umsetzung des Postulates kann in das geplante Sicherheitskonzept einfliessen.
Patrick Freudiger, Armin Flükiger und Mitunterzeichnende
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Postulat „Minarett auf dem Choufhüsi – Welche Konsequenzen zieht die Politik?“
Der Gemeinderat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu prüfen:
„Der Gemeinderat beschliesst Massnahmen, damit der Kunstverein in Zukunft die Rechtsordnung respektiert, indem er z.B.
- das bestehende Vertragsverhältnis anpasst
- die finanzielle Unterstützung für den Kunstverein überdenkt.
Begründung: Das Minarett auf dem Choufhüsi war nicht bloss ein Missbrauch des Langenthaler Wahrzeichens zu propagandistischen Zwecken. Der Kunstverein hat mit seinem Verhalten im Vorfeld der Aktion die Grenzen der Rechtsordnung zumindest ausgelotet. Angesichts der Brisanz der Minarett-Thematik haben die Verantwortlichen es unterlassen, die Bewilligungsbehörde genau über ihr Ansinnen zu informieren. Auf diese Weise die Behörden vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist unstatthaft.
Der Gemeinderat hat dieses Verhalten des Kunstvereins unmissverständlich kritisiert. Der Stadtpräsident hat den Kunstverein gar aufgefordert, das Minarett wieder zu entfernen. Der Kunstverein indes foutiert sich um die Anliegen der Politik.
Der Kunstverein verursacht der Öffentlichkeit gemäss Voranschlag 2009 jährliche Kosten von ca. 200´000 Franken (Miete und Nebenkosten: 70´000 Fr.; Betriebskostenbeitrag: 129´600 Fr.). Neben Langenthal steuern auch der Kanton (57´000 Franken) und umliegende Gemeinden (20´200 Franken) die Mittel bei. Zudem hat der Kunstverein das Privileg, im prominentesten und bestgelegenen Gebäude der Stadt seine Aktivitäten zu betreiben. Diese wirtschaftliche und ideelle Unterstützung sowie das damit dem Kunstverein erwiesene Vertrauen verpflichten. Die Narrenfreiheit, welche sich der Kunstverein herausgenommen hat, ist ein Affront gegenüber den Steuerzahlern in und um Langenthal.
Nun ist die Politik gefordert, damit sich derartige Szenarien nicht wiederholen. Der Gemeinderat soll prüfen, welcher Weg dazu am besten geeignet ist.
Patrick Freudiger und Mitunterzeichnende
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Motion Stärkung des Integrationsauftrages der Schule
Der Gemeinderat wird beauftragt, zu Handen des Stadtrates eine Vorlage auszuarbeiten, welche die aktuelle Bundesgerichtspraxis betr. Dispensation vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen umsetzt.
Begründung: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil (öffentliche Beratung vom 24.10.2008 im Verfahren 2C–149/2008, Urteilspublikation liegt noch nicht vor) klargestellt, dass Dispensationen vom Schwimmunterricht bloss aus religiösen Gründen ohne Widerspruch mit der Religionsfreiheit abgelehnt werden können.
Dieser Entscheid bedeutet primär eine Stärkung der Bildungsinstanzen. Die Schule soll sich bei Erfüllung ihres Bildungsauftrages – wozu auch der Schwimmunterricht gehört – nicht mit juristischen Integrationsverweigerungs-Manövern abmühen müssen. Denn damit die Schulbehörden ihren Bildungsauftrag tatsächlich wahrnehmen können, sind sie darauf angewiesen, dass auch die Eltern mitziehen.
Das Bundesgericht hat in dieser Frage nun Klarheit geschaffen und gezeigt, dass der Berufung auf Religionsfreiheit auch Grenzen gesetzt sind. Allerdings hat das Bundesgericht auch klar gemacht, dass es in den Kantonen weiterhin möglich bleibt, eine andere Praxis zu handhaben. Aus diesem Grund ist das Problem weiterhin nicht restlos geklärt.
Um auch die Langenthaler Schulbehörden in ihrer Tätigkeit zu stärken und zu verhindern, dass sie in juristische Spitzfindigkeiten verstrickt werden, drängt sich auf Gemeindeebene eine gesetzliche Regelung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf.
Patrick Freudiger und Mitunterzeichnende
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Interpellation „Sozialinspektoren“
Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Trotz guter Konjunktur sind in Langenthal die Kosten der Armenfürsorge erneut wieder angestiegen und betragen gemäss Rechnung 2006 Fr. 11’865’266.11. Erkennt der Gemeinderat Handlungsbedarf?
- Wieso beteiligt sich die Stadt Langenthal nicht am Pilotprojekt des Kantons betr. Einsetzung von Sozialinspektoren?
Begründung: Sozialinspektoren erfreuen sich schweizweit einer zunehmenden Beliebtheit. In Zürich konnte dank Sozialinspektoren in 72% der von ihnen untersuchten Fälle der Missbrauchsverdacht erhärtet werden. Nun hat sogar die Stadt Bern, welche sich lange gegen Sozialinspektoren gewehrt hat, eine Kehrtwende vollzogen und nimmt am kantonalen Pilotprojekt betr. Einsetzung von Sozialinspektoren teil. Auch Biel, Ittigen und Köniz nehmen am Pilotprojekt teil. Insbesondere das Beispiel Ittigen (ca. 11´000 Einwohner) macht deutlich, dass nicht nur grössere Städte mit hoher Bevölkerungsdichte am Pilotprojekt teilnehmen. Bisher verzichtete der Gemeinderat in Langenthal auf die Einsetzung von Sozialinspektoren insbesondere deshalb, weil der Lastenausgleich die dabei anfallenden Kosten der Gemeinde aufbürdet. Das Pilotprojekt des Kantons bietet nun aber den teilnehmenden Gemeinden die Chance, die Wirksamkeit von Sozialinspektoren zu testen, während der Kanton für die Kosten aufkommt.
Patrick Freudiger
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Motion Überprüfung Verkehrsberuhigungsmassnahmen Langenthal
Der Gemeinderat wird beauftragt, zu Handen des Stadtrates ein Inventar sämtlicher Verkehrsberuhigungsmassnahmen, welche der Stadtrat gutgeheissen hat, in Langenthal zu erstellen.
Darin sollen die einzelnen Massnahmen überprüft werden, namentlich unter den Gesichtspunkten:
- Wirksamkeit betr. Verkehrssicherheit und Lärmreduktion
- Verhältnismässigkeit der Verkehrseinschränkungen
- Zumutbarkeit des Mehrverkehrs für andere (Wohn-)Gebiete aufgrund von Verkehrsbeschränkungen: Belastungsgerechtigkeit
- Unerwünschte Nebenfolgen für die Umwelt sowie Lärmbelastung aufgrund von wiederholtem Bremsen, Anhalten und wieder Anfahren
Gestützt auf den vom Gemeinderat vorgelegten Bericht soll der Stadtrat beschliessen können, welche Verkehrsberuhigungsmassnahmen er wieder aufheben oder allenfalls durch andere, geeignete Massnahmen ersetzen will.
Begründung: In Langenthal sind mittlerweile zahlreiche Massnahmen zur sogenannten Verkehrsberuhigung beschlossen und umgesetzt worden (z.B. Grubenstrasse, Weststrasse, Gaswerkstrasse). Etliche davon sind vom Stadtrat mittels Kreditbeschluss gutgeheissen worden. Diese Massnahmen sollten einer vertieften Überprüfung unterzogen werden. Das zwingt Gemeinde- und Stadtrat, sich über die Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen Gedanken zu machen. Denn es lässt sich mit Fug bezweifeln, dass all die eingeführten Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zweckmässig sind bzw. den Verkehr in einem verhältnismässigen Ausmass beschränken. Vielmehr sind einige der Massnahmen in der Praxis zu Verkehrsbehinderungs- und Verkehrsbelästigungsmassnahmen mutiert, etwa an der Grubenstrasse. Das Interesse der Verkehrssicherheit umfasst aber gerade nicht solche Massnahmen, die rein oder überwiegend schikanösen Charakter haben, da sich die gewünschten Lenkungswirkungen – sofern überhaupt nötig – auch mit milderen Mitteln erreichen liessen. Derartige schikanöse Einschränkungen haben zudem auch negative Folgen auf die Umwelt. Laufend sich wiederholende Brems-, Anhalte- und Anfahrmanöver führen zu mehr Emissionen als eine Durchfahrt mit konstanter Geschwindigkeit. Im Übrigen ist zu bedenken, dass Verkehrsbeschränkungen den Verkehr meistens nicht verringern, sondern auf andere Gebiete (auch Wohngebiete!) verlagern. Dieser Gedanke der Belastungsgerechtigkeit ist in der bisherigen politischen Diskussion um Verkehrsberuhigungsmassnahmen vernachlässigt worden.
Patrick Freudiger
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Interpellation Klarheit zum Baugesuch Nr. 066-2006 betr. Liegenschaft Bützbergstrasse 101a Langenthal (Vergrösserung des Vereins- und Gebetsraumes, Erstellen eines Minaretts und einer Dachkuppe usw.)
Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die heutige Nutzung der Liegenschaft Bützbergstrasse 101a zonenkonform?
- Warum hat der Gemeinderat keine Planungszone gemäss Art. 62 ff des bernischen Baugesetzes im Gebiet der obgenannten Liegenschaft erlassen?
Begründung: Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat im fraglichen Bauentscheid verschiedene Mängel festgestellt und die Sache an die Gemeinde Langenthal zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Begründung der BVE wirft die Frage auf, ob bereits die heutige Nutzung der Liegenschaft rechtmässig ist und der Bewilligung von 1994 noch entspricht.
Der Gemeinderat hat im letzten Herbst darauf verzichtet, im Gebiet der heutigen Moschee eine Planungszone zu erlassen. Dieses Instrument hätte es erlaubt, die politische Diskussion um den Minarettbau in der dafür erforderlichen Zeitspanne führen zu können. Die ablehnende Haltung des Gemeinderates gegenüber einer Planungszone hat dazu geführt, dass die baurechtliche Beurteilung des Gesuches bereits vorgenommen wurde, bevor die politische Diskussion auch nur ansatzweise zu Ende geführt werden konnte.
Patrick Freudiger
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Postulat „Sozialinspektoren“
Der Gemeinderat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu prüfen: „Der Gemeinderat erlässt zusätzliche Kontrollmechanismen gegen den Missbrauch im Sozialwesen. Namentlich beauftragt er sogenannte Sozialinspektoren, die im grundrechtskonformen Rahmen Missbräuche im Sozialwesen aufdecken sollen.“
Begründung: Auch im Jahr 2006 hat in Langenthal die Zahl an Sozialhilfeempfängern zugenommen. Wie der Gemeinderat in einer Interpellation von Franz Flückiger (beantwortet an der Stadtratssitzung vom 13.11.2006) richtig festhält, entspricht dies einem gesamtschweizerischen Trend. Dies entbindet den Gemeinderat jedoch nicht davon, mit innovativen, erfolgversprechenden Massnahmen in Langenthal die Missbräuche im Sozialwesen anzugehen.
Eine solche Massnahme bilden Sozialinspektoren. Diese arbeiten zusammen mit dem Sozialamt und ermitteln – bei konkretem Verdacht –, ob ein Fall von Missbrauch vorliegt. Es soll hier nicht die Arbeit des Sozialamtes kritisiert werden. Dieses leistet im Gegenteil in der Regel gute Arbeit. Vielmehr geht es darum, das bisherige Personal mit Sozialinspektoren zu unterstützen und zu entlasten. In Emmen hat sich der Sozialinspektor bewährt, kritische Stimmen sind leiser geworden. Andere Gemeinden, z.B. Zürich, haben nachgezogen. Ähnliche Systeme kennen auch Olten, Bülach und Solothurn. Erfahrungen im In- und Ausland zeigen zudem, dass mit den sinkenden Kosten im Sozialbereich die Kosten für Sozialinspektoren klar wettgemacht werden.
Der Gemeinderat soll nun prüfen, inwieweit Sozialinspektoren auch in Langenthal Sinn machen und wie diese Inspektoren ihre Aufgabe im grundrechtlichen Rahmen wahrnehmen können. Griffigere Massnahmen gegen Missbrauch würden nicht zuletzt auch den echten Bedürftigen zu Gute kommen, die sich in Zukunft weniger mit falschen Vorurteilen konfrontiert sähen. So stand in der Weltwoche (Nr. 15/06) zum Thema Sozialinspektoren zu lesen: „Und mit dem Sozialinspektor dürfte Emmen mehr gegen Vorurteile erreicht haben als alle Appelle der SKOS [Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe] zusammen.“
Patrick Freudiger und Mitunterzeichnende
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Motion „Einbürgerungskommission“
Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage zur Schaffung einer besonderen Einbürgerungskommission zu unterbreiten, nämlich:
- Die Einbürgerungskommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 72 der Gemeindeordnung.
- Die Einbürgerungskommission hat die bisher der Kommission für öffentliche Sicherheit (KöS) zugewiesenen Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes als vorberatende Behörde zu Handen des Gemeinderates zu behandeln.
- Es ist sicherzustellen, dass die Gesuchsteller vor der Kommission persönlich zu erscheinen haben.
- Die Motion kann in der derzeit laufenden Revision der Gemeindeordnung umgesetzt werden.
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Interpellation Einbürgerungen
Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten.
- Wieviele Gesuchsteller hat die Stadt Langenthal seit 1990 eingebürgert?
- Wieviele davon stammen aus den EU/EFTA-Staaten, wie viele aus dem ehemaligen Jugoslawien, Albanien, Mazedonien, Moldawien und der Türkei?
- Ist es aus der Sicht des Gemeinderates sinnvoll, auch solchen Gesuchstellern das Gemeindebürgerrecht zuzusichern, welche die gesetzlichen Anforderungen an eine Einbürgerung (noch) nicht erfüllen, wie in letzter Zeit geschehen?
- Wird der Gemeinderat als in absehbarer Zeit abschliessend zuständiges Gremium für die Einbürgerungen diejenigen Gesuche konsequent ablehnen, bei denen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind?
- Welche Bedeutung haben sogenannte „weiche Kriterien“ für den Gemeinderat beim Einbürgerungsentscheid?
Begründung: Die Massierung an Einbürgerungen hat auch in der Stadt Langenthal zu einem ernst zu nehmenden Unbehagen geführt. Insbesondere die grosse Anzahl an Einbürgerungen von Leuten aus fremden Kulturkreisen hat die Frage aufgeworfen, ob die Anforderungen an eine Einbürgerung richtig gestellt sind.
Besonders unverständlich sind Einbürgerungen von Personen, welche die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllen. Die sich abzeichnende Praxis in der Stadt Langenthal, noch nicht integrierten Personen nach dem Prinzip Hoffnung die Einbürgerung zu erteilen, erscheint problematisch; dies umso mehr, wenn man die restriktivere Praxis der Bundesbehörden berücksichtigt. So hat das EJPD in einem Entscheid über eine erleichterte Einbürgerung (VPB 69.101) das Beherrschen einer Landessprache als „Schlüsselkompetenz für die Einbürgerung“ betrachtet. Eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Einbürgerung einer Person mit mangelnden Sprachkenntnissen hiess das EJPD gut. Insbesondere reicht auch das Absolvieren von Sprachkursen noch nicht für eine Einbürgerung. Erst wenn die Sprachkurse im Inland „nach einer angemessenen Zeitspanne zu einer tatsächlichen sozialen Eingliederung führen“, sei es der Gesuchstellerin im erwähnten Fall freigestellt, wieder ein Gesuch zu stellen.
Die gesetzlichen Anforderungen sind Richtlinien. Den Gemeinden ist es damit durchaus möglich, zusätzliche Restriktionen in ihrer Einbürgerungspraxis einzubauen. Diese zusätzlichen Restriktionen sind auch ein Ausdruck davon, dass ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung abgelehnt wird. Eine Fixierung alleine auf die gesetzlichen Richtlinien als Mindestanforderung vernachlässigt letztlich den politischen Charakter einer Einbürgerung.
Patrick Freudiger und Mitunterzeichnende
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Interpellation neue Gemeindeordnung
Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten.
- Welche Konsequenzen zieht der Gemeinderat aus dem Nein zur Gemeindeordnung?
- Wird der Gemeinderat nach dem Verdikt der Langenthaler Stimmbürger nun auf eine Erhöhung der Finanzkompetenzen verzichten?
- Welchen Zeitplan erachtet der Gemeinderat als angemessen, um dem Stadtrat eine neue Vorlage zur Revision der Gemeindeordnung vorzulegen?
Begründung: Das Nein der Langenthaler Stimmbevölkerung zur neuen Gemeindeordnung ist insbesondere auf die radikale Erhöhung der Finanzkompetenzen für Stadt- und Gemeinderat zurückzuführen. Der Stimmbürger hat nun entschieden. Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Behörden den Volksentscheid respektieren und auf eine Erhöhung der Finanzkompetenzen verzichten. Insbesondere sollen Kompetenzverschiebungen nicht wieder in an sich notwendige Vorlagen verpackt werden.
Patrick Freudiger, Beat Sterchi
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Postulat „Publizität bei Einbürgerungsgesuchen“
Der Gemeinderat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu prüfen:
„Der Gemeinderat informiert die Langenthaler Stadtbevölkerung alle 3 Monate in einem leicht zugänglichen Medium (z.B. im Anzeiger Amt Aarwangen) darüber, welchen Personen er in dieser Zeitspanne das Gemeindebürgerrecht zugesichert hat.“
Begründung: Mit der Verschiebung der Einbürgerungskompetenz vom Stadtrat an den Gemeinderat hat die Langenthaler Stadtbevölkerung aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen keine Informationen mehr darüber, welchen Gesuchstellern das Gemeindebürgerrecht zugesichert worden ist. Da Einbürgerungen nach wie vor politische Entscheide sind, ist dieser Zustand unbefriedigend. Die Bevölkerung soll darüber informiert sein, wer alles zur Gemeinschaft der stimmberechtigten Langenthaler gehört.
Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass die Einbürgerungskompetenz nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen an die Exekutive übertragen worden ist, so dass die bisherige Information der Bevölkerung nicht etwa aus diesem Grund verweigert werden kann.
Patrick Freudiger und Mitunterzeichnende